Allgemeine Regelungen
1. Veranstalter
HighLight Eventart UG (Haftungsbeschränkt)
AkazienstraĂźe 178
44413 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 (0) 231 70097501
E-Mail: info@highlight-eventart.de
Handelsregister: HRB 33631
2. Anwendungsbereich/Vertragspartner
2.1. Das Festival (nachstehend nur „HLSC“ oder “Festival”) findet auf dem ausgewiesenen
Festivalgelände, der Westfalenhalle in Dortmund,Nordrhein-Westfalen statt. Das Festivalgelände
umfasst die gesamte Westfalenhalle 1, zu welcher nur Zutritt mit gültiger Eintrittskarte (nachfolgend nur „Ticket“) gewährt wird.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem Käufer
eines Tickets (nachfolgend nur „Käufer“) und dem Veranstalter. Sofern AGB von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig. Durch den Kauf eines Tickets schließt der Käufer einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Mit der Buchung eines Parkplatzes schließt der Käufer einen Mietvertrag über einen KFZ-Stellplatz.
2.3. Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Käufer auch zur
Beachtung der weiteren Regeln fĂĽr das Verhalten in den verschiedenen Bereichen von HLSC,
insbesondere für das eigentliche Festivalgelände und den Parkplatz, soweit ihm entsprechende
Regelwerke (z.B. eine Festplatzordnung oder eine Parkplatzordnung) rechtzeitig vor Betreten der
jeweiligen Bereiche von HLSC bekannt gemacht wird.
2.4. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem das Ticket erwerbenden Käufer zustande.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Kauf der Tickets erfolgt ĂĽber den Ticketshop der TicketPAY
Europe GmbH (nachfolgend nur „Ticketing Dienstleister”) oder
Ticketmaster GmbH (nachfolgend „Ticketing Dienstleister“). Der Käufer
wird dafĂĽr nach Auswahl des Tickets auf der Website des Veranstalters
https://www.Highlight-summerclub.com/de/tickets auf den Ticketshop
weitergeleitet. Ergänzend gelten dort die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Ticketing Dienstleister.
3.2 Die Ticketing Dienstleister handeln beim Verkauf der Tickets als
rechtsgeschäftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung des
Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschlieĂźlich
zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande.
3.3 Der Käufer gibt mit der Betätigung des -Buttons „zahlungspflichtig
bestellen“ oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB
entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss
ab, welches der Veranstalter im Falle der Zahlung durch Vorkasse mit
Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail und bei sämtlichen
anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-
Tickets per E-Mail annimmt.
3.4. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Käufer, für die
bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges
Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen die in nachstehender Ziffer 4
geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf das vorbenannte
Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350
BGB Anwendung.
3.5 Das angebotene „Radio Special Ticket“ ermöglicht zwei Personen den Zutritt zum HighLight Summer Club 2022. Dieses Ticket ermöglicht den Zutritt ausschließlich dann, wenn beide Personen zusammen mit dem Ticket am Einlass anwesend sind. Zwei einzelne Zutritte beim Einlass sind nicht möglich.
4. Personalisierung der Tickets/ Weiterverkaufsverbote/ Verbot der
Abänderung von Tickets/ Vertragsstrafe
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private
Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder
kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die
vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
4.2. Die Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige erhält das Recht,
die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchsrecht ist. Sein
Name ist Bestandteil des Tickets.
4.3 Ein Weiterverkauf von Tickets ist ĂĽber die Resale-Plattform, die der
Veranstalter ĂĽber die TicketPAY Europe GmbH zur VerfĂĽgung stellt,
möglich. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen. Die Tickets der
Ticketmaster GmbH können nicht weiterverkauft werden.
4.4 FĂĽr einen Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets, der nicht ĂĽber
diese Plattform erfolgt, gilt Folgendes:
Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage des
Veranstaltungsbesuchsvertrags, den der Käufer mit dem Veranstalter
geschlossen hat (Ziffer 2.2). Der Käufer kann das Besuchsrecht nur unter
den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte ĂĽbertragen: Der Dritte muss
in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag
eintreten. Dies setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die der
Veranstalter vorab erteilt, allerdings nicht in den nachfolgend genannten
Fällen:
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im
Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne
vorherige Zustimmung des Veranstalters,
• bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht vom
Veranstalter autorisierten Internetaktionen,
• bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich
aus dem Ticket ergebenen Preis zuzĂĽglich einem
Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (beispielsweise für Porto-
und Vermittlungskosten) ĂĽbersteigt,
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu
Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis
bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben, oder als Teil eines
Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung des
Veranstalters,
• bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne
Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer 4.
4.5. Das Präparieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder
sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der
Täuschung ist verboten.
4.6. Jeder Käufer, der Tickets schuldhaft unter Verstoß gegen die
vorstehenden Zustimmungsvoraussetzungen/Verbote
weiterverkauft, weitergibt, verlost oder im Sinne von Ziffer 4.5
präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene,
durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und
gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu
€2.500,00 je vertragswidrig angebotenem, weiterverkauften,
weitergegebenen, verlosten oder präparierten Ticket zu zahlen.
Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren
Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Der
Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene
Ticket zu sperren und dem Käufer den Zugang zur Veranstaltung zu
verweigern.
5. Anreise
Die Anreise zum Festivalgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf
eigene Gefahr. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen
Verkehrsmittel. FĂĽr die Benutzung eines Stellplatzes auf dem zum
Festivalgelände gehörenden gebührenpflichtigen Parkplatz, gelten
zusätzlich die nachfolgenden besonderen Bestimmungen zur
Parkplatznutzung (Ziffer II) und die ausgehängte Parkplatzordnung.
6. Zutritt zum Festivalgelände
6.1. Zutritt zum Festivalgelände erhalten nur Käufer, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beim ersten Einlass (Check-In zum Festivalgelände) ist das ausgedruckte Ticket und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Ticket wird eingetauscht gegen das Festivalbändchen. Das Festivalbändchen ist während des gesamten Aufenthalts auf dem Festivalgelände mit sich zu führen. Unverschlossene oder beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend an einem Service-Schalter (sog. „Trouble Shooting“) umgetauscht werden.
6.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Käufer den Zutritt zu dem Festivalgelände aus
wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 7.1, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Käufer, wenn der Käufer offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (Ziffer 8). Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Käufer seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht
erstattet.
6.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Käufer, die auf dem Festivalgelände ohne
entsprechende Legitimation in Form des in Ziffer 6.1 angeführten Festival-Bändchens angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
6.5 Der Veranstalter kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Käufer und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann der Veranstalter ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
7. Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
7.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Getränke und Speisen, Shishas, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen mit mehr als 450g Gasfüllung, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Mannschaftszelte ab 8 Personen, Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. Der Einlass ist ausschließlich mit einer max. DIN A 4 großen Tasche erlaubt.
Zusätzlich sind auf dem Gelände von HLSC Plastikbehälter und Dosen (Behältnisse aller Art, auch Trinkrucksäcke) verboten, soweit sie nicht vom Veranstalter oder durch den Veranstalter lizensierten Händlern zur Ausgabe von Speisen und Getränken genutzt werden.
7.2. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.
7.3. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Käufer außerhalb des
Festivalgeländes verwahrt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine
Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen.
Verbotene Gegenstände dürfen nicht in Schließfächern deponiert werden. Ein Anspruch auf
RĂĽckerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
8. Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können für die einzelnen Bereiche von HLSC (z.B. das eigentliche Festivalgelände oder die Parkplätze) besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Benutzern dieser Bereiche, z.B. durch Aushänge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht werden.